Von Redaktion 1Auktion · veröffentlicht am 31.10.2026
Die Justiz-Auktion ist die Online-Versteigerung der Justiz: Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaften und andere Stellen der Länder bieten dort gepfändete, beschlagnahmte oder ausgesonderte Gegenstände an. Mitbieten kannst Du nach einer Registrierung. Ob Gewährleistung gilt, hängt davon ab, nach welchem Recht versteigert wird.
Kurz zusammengefasst
- Herausgeber ist das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, die Projektleitung liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm.
- Angeboten werden Auktionen aus Deutschland und Österreich.
- Du gibst einen Höchstbetrag ein, das System bietet automatisch in festen Schritten mit.
- Bei Versteigerungen in der Zwangsvollstreckung und nach öffentlichem Recht ist die Gewährleistung gesetzlich ausgeschlossen.
- Versandkosten trägt der Käufer, die Abwicklung kann bis zu 10 Tage dauern.
Wer steckt hinter der Justiz-Auktion?
Die Justiz-Auktion wird vom Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben, die Projektleitung liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm. Die Gegenstände stammen von Stellen der Länder, laut Plattform aus Deutschland und Österreich.
Das unterscheidet die Justiz-Auktion von der Zoll-Auktion: Ablauf, Kosten und wer mitbieten darf, die das Hauptzollamt Gießen für Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden betreibt. Beide Plattformen sind amtlich, haben aber eigene Bedingungen. Wer beide nutzt, sollte die Regeln nicht verwechseln, vor allem bei Zahlung und Versand.
Was wird bei der Justiz-Auktion versteigert?
Die Plattform unterscheidet drei Arten von Versteigerungen: in der Zwangsvollstreckung, etwa durch Gerichtsvollzieher, nach öffentlichem Recht, etwa als Notveräußerung im Strafverfahren, und nach Privatrecht, etwa ausgesonderte Büroausstattung, Fundsachen oder eingezogene Gegenstände.
Für Dich als Bieter ist diese Einteilung wichtiger als die Kategorie des Artikels, denn sie entscheidet über Mindestgebot, Zahlungsarten und Gewährleistung. Welche Art vorliegt, steht in der Detailansicht jedes Artikels.
| Art der Versteigerung | Beispiele laut Plattform | Was das für Dich bedeutet |
|---|---|---|
| Zwangsvollstreckung | gepfändete Sachen, Versteigerung durch Gerichtsvollzieher | Gewährleistung gesetzlich ausgeschlossen; Zuschlag nur ab der Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts (§ 817a ZPO); Barzahlung grundsätzlich möglich |
| Öffentliches Recht | Notveräußerung im Strafverfahren | Gewährleistung gesetzlich ausgeschlossen |
| Privatrecht | ausgesonderte Büroausstattung, Fundsachen, eingezogene Gegenstände | der Staat handelt wie ein privater Anbieter und hat grundsätzlich dieselben Pflichten; Einzelheiten in den AGB |
Wie läuft das Bieten bei der Justiz-Auktion ab?
Du trägst auf der Artikelseite Deinen Höchstbetrag ein und bestätigst mit „Verbindliches Gebot abgeben“. Das System erhöht Dein Gebot automatisch, bis Du Höchstbietender bist, verrät Dein Maximum aber nicht und bietet nie mehr als nötig.
Überboten wird immer um einen festen Mindestschritt, der mit dem Gebot wächst. Den Zuschlag bekommst Du, wenn am Ende niemand mehr geboten hat. Das Gebot ist verbindlich, deshalb lohnt es sich, das Limit vorher mit allen Nebenkosten auszurechnen.
| Aktuelles Gebot | Mindestschritt |
|---|---|
| bis 25 € | 1 € |
| bis 50 € | 2 € |
| bis 100 € | 5 € |
| bis 500 € | 10 € |
| bis 1.000 € | 20 € |
| bis 5.000 € | 50 € |
| über 5.000 € | 100 € |
Quelle: FAQ der Justiz-Auktion, Abschnitt Auktion, abgerufen am 31.10.2026.
Gut zu wissen: In der Zwangsvollstreckung gibt es eine gesetzliche Untergrenze. Nach § 817a ZPO darf der Zuschlag nur auf ein Gebot erteilt werden, das mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts erreicht. Ein Gebot von einem Euro auf ein wertvolles Pfandstück führt dort also nicht automatisch zum Zuschlag.
Wie bezahlst Du und wie kommst Du an die Ware?
Möglich sind Überweisung oder Vorkasse bei Abholung, in der Zwangsvollstreckung grundsätzlich auch Barzahlung. Welche Art gilt, legt der Verkäufer für jede Auktion fest. Versandt wird in der Regel nach Zahlungseingang, die Versandkosten trägt der Käufer.
Abholen kannst Du nach Terminvereinbarung. Die Plattform weist darauf hin, dass die Abwicklung bis zu 10 Tage dauern kann. Ob ein Artikel überhaupt versendet wird und wo er abzuholen ist, steht in der Detailansicht. Bei großen oder schweren Gegenständen ist das oft der entscheidende Kostenpunkt.

Welche Rechte hast Du bei Mängeln?
Bei Versteigerungen in der Zwangsvollstreckung und nach öffentlichem Recht ist die Gewährleistung laut Justiz-Auktion gesetzlich ausgeschlossen. Bei Versteigerungen nach Privatrecht hat der Staat grundsätzlich dieselben Pflichten wie ein privater Anbieter, im Übrigen verweist die Plattform auf ihre AGB.
Praktisch heißt das: Fotos und Beschreibung sorgfältig lesen, Fragen vor dem Gebot klären und nur so viel bieten, wie Dir der Gegenstand auch mit möglichen Mängeln wert ist. Für Österreich gelten eigene Allgemeine Versteigerungsbedingungen.
Wichtiger Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen der Justiz-Auktion und die Angaben im jeweiligen Artikel. Stand: 31.10.2026.

Worauf solltest Du vor dem ersten Gebot achten?
Prüfe zuerst, nach welchem Recht der Artikel versteigert wird, ob Versand möglich ist und welche Zahlungsart der Verkäufer verlangt. Diese drei Angaben stehen in der Detailansicht und bestimmen, was Dich das Gebot am Ende wirklich kostet.
- Abholort und Termin: Liegt der Gegenstand weit entfernt, kommen Fahrt oder Spedition hinzu.
- Versandkosten: Sie trägt der Käufer; bei schweren oder sperrigen Teilen vor dem Gebot klären.
- Zustand: Fotos und Beschreibung genau lesen; ist die Gewährleistung ausgeschlossen, trägst Du das Risiko von Mängeln.
- Limit: Den Höchstbetrag inklusive aller Nebenkosten festlegen und während der Auktion nicht spontan erhöhen.
Justiz-Auktion oder Zoll-Auktion: Was ist der Unterschied?
Beide sind amtliche Online-Versteigerungen, aber mit verschiedenen Betreibern und Abläufen. Die Zoll-Auktion bündelt Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, die Justiz-Auktion die Justiz der Länder in Deutschland und Österreich.
| Punkt | Justiz-Auktion | Zoll-Auktion |
|---|---|---|
| Verantwortlich | Ministerium der Justiz NRW, Projektleitung Generalstaatsanwaltschaft Hamm | Hauptzollamt Gießen (Zollverwaltung, ITZBund) |
| Anbieter | Stellen der Justiz der Länder (Deutschland und Österreich) | Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden |
| Bieten | Höchstbetrag, automatisches Mitbieten in festen Schritten | Limit, Bietagent; Gebote in den letzten fünf Minuten verlängern die Laufzeit |
| Gewährleistung | ausgeschlossen bei Zwangsvollstreckung und öffentlichem Recht; bei Privatrecht nach AGB | gesetzlich bzw. vertraglich ausgeschlossen |
| Versand | in der Regel nach Zahlung, Kosten trägt der Käufer | nur bei bestimmten Objekten, nach Zahlung |
Weitere Plattformen, auch für Fahrzeuge und Industriegüter, findest Du in der Übersicht Auktionsplattformen in Deutschland: Wo Privatpersonen mitbieten können.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Justiz-Auktion ist das Online-Auktionshaus der Justiz, herausgegeben vom Justizministerium NRW.
- Entscheidend ist die Art der Versteigerung: Zwangsvollstreckung, öffentliches Recht oder Privatrecht.
- Gebote sind verbindlich; das System bietet bis zu Deinem Höchstbetrag in festen Schritten.
- Gewährleistung ist bei Zwangsvollstreckung und öffentlichem Recht ausgeschlossen.
- Versandkosten und Abholung vorher prüfen, die Abwicklung kann bis zu 10 Tage dauern.
Häufige Fragen zur Justiz-Auktion
Ist die Justiz-Auktion seriös?
Ja, sie ist eine amtliche Plattform. Herausgeber ist laut Impressum das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, die Projektleitung liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm. Achte darauf, dass Du auf justiz-auktion.de bist.
Was versteigert der Gerichtsvollzieher bei der Justiz-Auktion?
Gepfändete Sachen aus der Zwangsvollstreckung. Für sie gilt ein Mindestgebot von der Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts (§ 817a ZPO), und die Gewährleistung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Kann ich ein ersteigertes Teil zurückgeben?
Bei Versteigerungen in der Zwangsvollstreckung und nach öffentlichem Recht ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Versteigerungen nach Privatrecht gelten die AGB der Plattform; ein Widerrufsformular ist in den Informationen der Plattform verlinkt.
Wer zahlt den Versand?
Der Käufer. Versendet wird in der Regel nach Zahlungseingang; ob ein Artikel versendet oder nur abgeholt werden kann, steht in der Detailansicht.
Quellen
- FAQ Auktion (Gebotsabgabe, Zahlung, Versand) · Justiz-Auktion · abgerufen am 31.10.2026
- FAQ rechtliche Informationen (Gewährleistung, Versteigerungsarten) · Justiz-Auktion · abgerufen am 31.10.2026
- Impressum · Justiz-Auktion · abgerufen am 31.10.2026
- § 817a ZPO Mindestgebot · Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 31.10.2026
- Zoll-Auktion · Zoll · abgerufen am 31.10.2026